Beiträge

Unser Schulverein lebt von der Unterstützung engagierter Menschen wie Ihnen! Ob durch eine Mitgliedschaft oder eine einmalige Spende – jeder Beitrag hilft, unsere Schule und die Schüler:innen zu fördern.

💙 Mitglied werden: Der jährliche Mindestbeitrag beträgt 20 Euro. Sie können aber auch einen höheren Betrag wählen, den Sie jährlich spenden möchten.

💙 Spenden ohne Mitgliedschaft: Auch einmalige Spenden in beliebiger Höhe sind jederzeit möglich – ganz nach Ihren Möglichkeiten.

💙 Jeder Euro kommt an! Ihr Beitrag fließt direkt in unsere Projekte und macht einen Unterschied. Als eingetragener Verein stellen wir auf Anfrage gerne eine Spendenquittung aus.

Machen Sie mit und helfen Sie uns, gemeinsam mehr zu erreichen!

Beitragsordnung

Beitragsordnung des Schulvereins Grundschule Poppenbüttel e.V.

§ 1 Ermächtigungsgrundlage
Die Regelungen dieser Beitragsordnung finden ihre Grundlage in § 7 der Satzung des Schulvereins Grundschule Poppenbüttel e.V.

§ 2 Beitragspflicht
Das Beitragsaufkommen ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins zur Förderung der Erziehung und Bildung. Alle Mitglieder sind verpflichtet, den jährlichen Mitgliedsbeitrag pünktlich in vollem Umfang zu entrichten. Nur so kann der Verein seine satzungsgemäßen Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber den Mitgliedern und der Schule erbringen. Ehrenmitglieder können von der Beitragspflicht befreit werden.

§ 3 Fälligkeit des Beitrags
Jedes Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Für dieRechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Beitrags auf dem Vereinskonto entscheidend. Ehrenmitglieder können von den Mitgliedsbeiträgen befreit werden.

Der Betrag ist fällig zum 01.11. eines Jahres.

 

§ 4 Höhe des Beitrags
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und in dieser Beitragsordnung festgelegt. Er beläuft sich derzeit auf mindestens 20€. Den Mitgliedern steht es frei höhere Beiträge zu entrichten.

§ 5 Zahlungsform
(1) Die Beiträge werden im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
(2) Sollte das SEPA-Lastschriftmandat nicht mehr bestehen, muss der Mitgliedsbeitrag eigenständig per Überweisung auf das Vereinskonto geleistet werden. Ein neues SEPA-Lastschriftmandat ist unverzüglich nachzureichen.
(3) Sollte ein Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, scheitern, sind die entstandenen Bankgebühren vom Mitglied zu tragen.

§ 6 Soziale Härtefälle
In sozialen Härtefällen kann der Vorstand auf Antrag und bei Nachweis der finanziellen Verhältnisse die Beitragspflicht ganz oder teilweise erlassen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ermäßigung oder Freistellung.

§ 7 Aufnahmegebühr
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

§ 8 Änderungen der Beitragsordnung
Änderungen dieser Beitragsordnung werden durch den Vorstand beschlossen.

§ 9 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 28.01.2025 in Kraft.

§ 10 Kontoinformationen
Die Beiträge sind auf das noch zu benennende Konto zu entrichten.

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